Wir sind gute Gastgeber für Allergiker
Wir legen großen Wert darauf, dass alle unsere Gäste unbeschwert genießen können – auch diejenigen mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten. In den letzten Jahren haben diese Themen an Bedeutung gewonnen, und wir haben uns darauf eingestellt.
Unser Haus stellt den Service an erster Stelle, wozu auch eine qualifizierte Auskunft über potenzielle allergische Reaktionen zählt. Wir möchten, dass sich auch Gäste mit Allergien bei uns wohlfühlen und sicher speisen können.
Unsere Mitarbeiter sind geschult im Umgang mit Allergien und wissen um die Gefahren allergischer Reaktionen. Sie stehen unseren Gästen bei Fragen und bei der Auswahl alternativer Gerichte jederzeit zur Seite. Zudem achten wir darauf, dass direkte Kontakte mit Allergenen vermieden werden.
Neue Verordnung ab Dezember 2014
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher (Lebensmittel-Informationsverordnung - LMIV). Diese Verordnung schreibt die Kennzeichnung von Lebensmitteln vor, einschließlich unverpackter Lebensmittel, und regelt insbesondere die Allergenkennzeichnungspflicht.
Die 14 häufigsten Auslöser
Die europäische Lebensmittelkommission hat 14 Lebensmittel und Zutaten identifiziert, die am häufigsten Allergien auslösen. Diese Substanzen sind in der Verordnung aufgeführt und wir nehmen sie sehr ernst, um die Sicherheit unserer Gäste zu gewährleisten.
Deklarationspflichtige Allergene sind:
1. Eier und Eierzeugnisse.
2. Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse.
3. Fisch und Fischerzeugnisse.
4. Gluten haltige Getreide.
5. Krebstiere.
6. Lupine.
7. Milch und Milcherzeugnisse.
8. Schalenfrüchte (Nüsse).
9. Sellerie und Sellerieerzeugnisse.
10. Senf und Senferzeugnisse.
11. Sesamsamen.
12. Soja und Sojaerzeugnisse
13. Schwefeldioxid und Sulfite
14. Weichtiere (Schnecken, Muscheln, Kalmare, Austern)
Wir nehmen unsere Verantwortung ernst
Anfragen von Lebensmittelallergikern werden bei uns stets ernst genommen, und wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen bereit. Dabei geben wir nur klare und verlässliche Auskünfte an unsere Gäste weiter. Um allergene Verunreinigungen zu vermeiden, werden Gerichte für Lebensmittelallergiker separat serviert, und wir verwenden beim Servieren ausschließlich separates, unbenutztes Vorlegebesteck und andere Utensilien. Im Gastraum sowie auf der Speisekarte finden Sie einen Hinweis, der Lebensmittelallergiker darauf aufmerksam macht, sich bei Fragen an unsere verantwortlichen Mitarbeiter zu wenden.
Sollte es versehentlich zu einer unverträglichen Speisenausgabe kommen, sorgen wir umgehend für die Neuzubereitung des Gerichts.
Planen Sie eine Veranstaltung oder Feier?
Bitte informieren Sie uns im Vorfeld über eventuelle Allergien oder Unverträglichkeiten, auf die wir bei Ihrem Speisenangebot achten sollen. Unsere geschulten und erfahrenen Service- und Küchenmitarbeiter wissen genau, worauf es ankommt, um Ihre Veranstaltung sicher und angenehm zu gestalten.